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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten
Ausfertigungsdatum: 14.07.1978
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 AnO v. 31.5.1996 I 746
Vollzitat: "
Eingangsformel
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an:
Art 1
Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen:
I. Offiziere:
1.
a) General, Admiral;
b) Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiraloberstabsarzt;
c) Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabsarzt;
d) Brigadegeneral, Flotillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker;
2.
a)Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär;
b) Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flotillenarzt, Oberfeldapotheker, Flotillenapotheker, Oberfeldveterinär;
c) Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär;
3.
a)Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant;
b)Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär;
4.
a)Oberleutnant, Oberleutnant zur See;
b)Leutnant, Leutnant zur See.
II.
Unteroffiziere:
1.
a)Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann;
b)Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann;
c)Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See;
d)Oberfeldwebel, Oberbootsmann;
e)Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See;
2.
a)Stabsunteroffizier, Obermaat;
b)Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett.
III.
Mannschaften:
a)
Oberstabsgefreiter;
b) Stabsgefreiter;
c) Hauptgefreiter;
d) Obergefreiter;
e) Gefreiter;
f) Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose.
Art 2
(1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten:
I. Allgemeine Kennzeichen:
1. Als nationales Kennzeichen sind an der Kopfbedeckung die Bundesfarben in Form einer Kokarde oder am unteren Rand des Barettemblems zu tragen; am Kampfanzug ist ein Ärmelabzeichen in den Bundesfarben zu tragen.
2. Als Mützenabzeichen werden getragen beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker. Soweit Barette getragen werden, sind diese mit dem der Waffengattung entsprechenden Emblem zu versehen.
3. Offiziere und Oberfähnriche tragen eine Stickerei auf dem Mützenschirm.
4. Frauen in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes in der Marine tragen als Abzeichen am Hut einen Anker, Offiziere sowie Oberfähnriche zur See zusätzlich ein goldfarbenes Band am unteren Rand des Hutkegels.
II. Anzugarten:
1. Der Dienstanzug ist beim Heer grau, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau. In bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug bei Heer und Luftwaffe sandfarben, bei der Marine sandfarben oder weiß. Der Gesellschaftsanzug beim Heer ist schwarz, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau.
2. Der Gesellschaftsanzug der Frauen in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes ist dunkelblau oder dunkelblau und weiß.
3. Der Kampfanzug richtet sich farblich nach der jeweiligen Zweckbestimmung. Am Kampfanzug, Tarndruck, werden auf den Aufschiebeschlaufen an Stelle der silberfarbenen Dienstgradabzeichen schwarzfarbene Dienstgradabzeichen getragen.
III. Dienstgradabzeichen:
1. Heer und Luftwaffe
a) Grenadier keine Dienstgradabzeichen;
b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
e) Stabsgefreiter 4 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
f) Oberstabsgefreiter fünf Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
g) Unteroffizier eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen;
h) Stabsunteroffizier eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
i) Feldwebel ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
j) Oberfeldwebel wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel;
k) Hauptfeldwebel ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
l) Oberfähnrich ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen mit silberner Schulterklappeneinfassung;
m) Stabsfeldwebel ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
n) Oberstabsfeldwebel wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel;
o) Leutnant ein silberner Stern als Schulterabzeichen;
p) Oberleutnant zwei silberne Sterne als Schulterabzeichen;
q) Hauptmann drei silberne Sterne als Schulterabzeichen;
r) Stabshauptmann vier silberne Sterne als Schulterabzeichen;
s) Major silbernes Eichenlaub und ein silberner Stern als Schulterabzeichen;
t) Oberstleutnant wie Major, jedoch zwei silberne Sterne;
u) Oberst wie Major, jedoch drei silberne Sterne;
v) Brigadegeneral Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, goldenes Eichenlaub und ein goldener Stern als Schulterabzeichen;
w) Generalmajor wie Brigadegeneral, jedoch zwei goldene Sterne;
x) Generalleutnant wie Brigadegeneral, jedoch drei goldene Sterne;
y) General wie Brigadegeneral, jedoch vier goldene Sterne;
2.
Marine
a) Matrose keine Dienstgradabzeichen;
b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
e) Stabsgefreiter 4 Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
f) Oberstabsgefreiter fünf Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
g) Maat zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberärmeln;
h) Obermaat wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel;
i) Bootsmann ein Winkel, mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;
j) Oberbootsmann wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel;
k) Hauptbootsmann ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;
l) Oberfähnrich zur See ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
m) Stabsbootsmann ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;
n) Oberstabsbootsmann wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel;
o) Leutnant zur See ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
p) Oberleutnant zur See zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
q) Kapitänleutnant zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
r) Stabskapitänleutnant zwei mittelbreite, dazwischen zwei schmale Ärmelstreifen, auf beiden Unterärmeln;
s) Korvettenkapitän drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
t) Fregattenkapitän drei mittelbreite, zwischen dem oberen und mittleren ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
u) Kapitän zur See vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
v) Flotillenadmiral ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
w) Konteradmiral ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
x) Vizeadmiral ein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
y) Admiral ein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln.
Soweit Bekleidungsstücke mit Schulterklappen vorgesehen sind, tragen Mannschaften, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts und Offiziere statt der Ärmelabzeichen die Dienstgradabzeichen in entsprechender Anordnung als Schulterabzeichen, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts zusätzlich eine geschlossene Tresse auf den Schulterklappen. Maate tragen statt der Ärmelwinkel Schulterklappen mit offener, Obermaate mit geschlossener Tresse.
3.
Offiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter
Offiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter tragen die in der Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr bestimmten zusätzlichen Abzeichen.
(2) Ich übertrage die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Soldaten - mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kennzeichen, Anzugarten und Dienstgradabzeichen - dem Bundesminister der Verteidigung mit der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführungen erst nach meiner zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen.
Art 3
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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